LANDESSYNODE TAGTE
06.02.2012
BAD NEUENAHR; -pd- Nach sechstägigen Beratungen ist die 63. ordentliche Tagung der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland zu Ende gegangen. Fast eine Woche lang hatten die knapp 220 Mitglieder des obersten Leitungsgremiums der rheinischen Kirche u.a. über Gesetze, Finanzen und zukunftsfähige Strukturen für die Kirchenkreise und Gemeinden zwischen Emmerich und Saarbrücken beraten. Theologisches Schwerpunktthema war die Frage nach dem Umgang mit sterbenden Menschen im Spannungsfeld zwischen Ethik und Hilfe.
Bedeutet das Recht auf Leben auch eine Pflicht zum Leben? Diese und andere Fragen zur Sorge für Sterbende werden in der rheinischen Kirche zukünftig weiter diskutiert. Das kündigte Vizepräses Petra Bosse-Huber am letzten Tag der Landessynode in Bad Neuenahr an. „Zeit zu leben, Zeit zu sterben“ war theologisches Thema der Synode, beleuchtet unter anderem durch einen Vortrag von Professor Dr. Ulrich Körtner von der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien und durch Gastbeiträge aus Belgien und der Schweiz. „Es war das Aufregendste an dieser Synode, festzustellen, dass wir nicht auf alles Antworten haben“, sagte Bosse-Huber, „sondern dass wir gemeinsam auf der Suche sind nach der Orientierung, die die Bibel gibt.“ Am Ende der Suche werde sicher keine normierte Handlungsanweisung stehen, vielleicht aber ein gemeinsames theologisches Fundament. Weichen für die Zukunft der zweitgrößten EKD-Gliedkirche hat die Landessynode mit der Verabschiedung der durchaus kontrovers diskutierten Verwaltungsstrukturreform gestellt: Danach ist für jeden der 38 Kirchenkreise nur noch ein Verwaltungsamt vorgesehen, das für den Kirchenkreis und seine Einrichtungen, für die Gemeinden und für die Superintendentur zuständig ist. Zurzeit gibt es in der rheinischen Landeskirche etwa 150 Ämter, bis zu 18 Einheiten innerhalb eines Kirchenkreises. Für die Ämter sollen in Zukunft Pflichtaufgaben wie das Personalwesen festgelegt sowie eine Mindestpersonalstärke festgeschrieben werden. „Wir haben Entscheidungen getroffen, die Grundlage für die Arbeit der kommenden Jahre und Jahrzehnte sein werden“, stellte Christian Drägert, Vizepräsident der Evangelischen Kirche im Rheinland, fest. Zudem soll es künftig eine abgestimmte gemeinsame Personalplanung in Kirchengemeinden, Verbänden und Kirchenkreisen geben. Die Kirchenkreise sind nach dem Beschluss verpflichtet, bis spätestens Ende 2015 ein verbindliches Rahmenkonzept für eine gemeinsame Personalplanung zu erstellen. Diese abgestimmte Planung soll sicherstellen, dass es trotz zurückgehender finanzieller Ressourcen auch in Zukunft noch einen Personalmix aus Pfarrerinnen/Pfarrern, Kirchenmusikerinnen und -musikern, Jugendmitarbeitenden und anderen gibt – gegebenenfalls gemeindeübergreifend.