PRESBYTERIUMSWAHL 2012

03.01.2012

 

WEINSHEIM/RÜDESHEIM; -gpa– Nachdem die Kandidatensuche für die Presbyteriumswahl nur so viele Kandidaten erbracht hat wie freie Plätze vorhanden sind, hat der KSV im Dezember unserem Antrag zugestimmt, dass die genannten Kandidaten als gewählt gelten sollen und dass damit der Wahlvorgang selbst entfällt.—

 

Diese ist ein für diese Situation durchaus übliches Verfahren und kommt in vielen Gemeinden des Kirchenkreises zur Anwendung. (Verfahren bei nicht ausreichender Vorschlagsliste)

 

So kommen für die ausscheidenden Mitglieder des Presbyteriums nun neu hinzu:

Herr Rudi Wolff, (60) Keltenstr. 21 Rüdesheim,

Herr Alfred Hoffmann, (67)Mühlenstr. 25 Rüdesheim und

Herr Matthias Knödler, (48) Schulstr. 19a Weinsheim.

 

Ansonsten sind die „Alten“ auch die „Neuen“:

Frau Karin Bengard, Ellerbachstr.4 Weinsheim;

Herr Bernd Dautermann, Roxheimer Str.17 Rüdesheim;

Herr Uli Dietz, Jahnstr. 6 Rüdesheim;

Frau Gertrud Herrmann, Kirchstr. 2 Rüdesheim ( Mitarbeiterpresbyterin);

Frau Christa Klein, Im Winkel 1 Weinsheim ( Mitarbeiterpresbyterin);

Frau Heidrun Lechthaler– Trierweiler, Im Winkel 8 Weinsheim;

Frau Conny Matthias, Dr. H.-Jöckelstr. 7 Rüdesheim;

Herr Jochen Michel, Kirchgasse 4 Weinsheim;

Herr Klaus Pieper, Hundsgasse 3 Weinsheim;

Frau Susanne Pinterowitsch, Jahnstr. 12 Rüdesheim;

Herr Klaus Poppitz, Im Wiesengrunde 67a Rüdesheim.

 

Wir sind sehr dankbar, dass die genannten Kandidatinnen und Kandidaten bereit sind, das Presbyteramt auch in diesen sicher nicht ganz einfachen Zeiten der Umstrukturierung und der Finanzprobleme der Gemeinden  zu übernehmen. Sie übernehmen damit Mitverantwortung für die zukünftige Gestalt unserer Kirchengemeinde und tragen dazu bei, dass unsere Kirchengemeinde „zukunftsfähig“ organisiert werden kann. Das ist sicher eine spannende aber auch eine nicht ganz einfache Herausforderung, der dieses neue Presbyterium sich stellen muss. Wir können den Einsatz dieser Frauen und Männer gar nicht  genug wertschätzen und ihnen dafür danken.

Das weitere Verfahren sieht nun vor, dass nach  dieser Bekanntgabe und  nach Ablauf von Einspruchsfristen bis 24.2.12 die Mitglieder des Presbyteriums in den Gottesdiensten am 11.3.12 in ihr Amt eingeführt werden.